Amalgam-Verbot ab 01. Januar 2025

Auf europäischer Ebene wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2025 ein Verbot der allgemeinen Verwendung von Dentalamalgam beschlossen.

Es ist der gesetzlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) gelungen, eine Regelung für zuzahlungsfreie selbstklebende, Bulkfill (in einem Stück eingegebene) Füllungen im Seitenzahngebiet nach dem Amalgam-Verbot zu finden und gleichzeitig den Zuschuss für gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten bei der Wahl höherwertiger Dentin-adhäsiver-mehrschicht-Composite- Rekonstruktionen zu erhalten.

Es bleibt nach dem 01. Januar 2025 der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl zu diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der europäischen Union in der Regel nicht mehr verwendet werden darf.

Amalgam war eines der Füllungsmaterialien, auf welches im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahngebiet zurückgegriffen werden konnte.

GKV-SV und KZBV haben sich auf eine entsprechende Anpassung der bestehenden Regelungen verständigt. „Die angepassten Regelungen im BEMA sorgen dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichen und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können“, heißt es in einer gemeinsamen Pressenmitteilung von KZBV und GKV-SV.

Patienten behalten Sachleistungsanspruch bei Mehrkostenvereinbarung!

Gleichzeitig können Sie wie bisher gegen private Zuzahlungen darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, wie z.B.:

  • Schmelz und Dentin-Adhäsion
  • Mehrschichtverfahren bei UV-Licht Polymerisation (Lichthärtung)

Ohne Ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die GKV übernimmt die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist.

Zum Hintergrund des Amalgam-Verbotes

Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Sie beinhaltet folgende relevante Regelung:

„Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin/der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin/dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig. (MM)

Meine persönliche Einschätzung zu dem Thema:

Was bedeutet das Amalgamverbot 2025 für Patienten

Generell verändert sich für unsere Patienten in der Art der Behandlung gar nichts, da ich das Material Amalgam überhaupt nicht in der Praxis habe und auch noch nicht hatte.

Wir werden weiterhin die hochwertigen Dentin-Adhäsiven-Mehrschicht-Composite-Rekonstruktionen legen, da sich diese so sehr bewährt haben und mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren (und mehr, bei Patienten die unter Bruxissmus leiden evtl. etwas kürzer) unübertroffen sind im Preis-Leistungs-Verhältnis.

Es könnte sich jedoch bei der Zuzahlung der Gesetzlichen Kranken Versicherung (GKV) gegenüber den Amalgam-Alternativen etwas verändern. Das heißt, dass die GKV höhere Zuzahlungen plant.

Warum habe und hatte ich noch nie Amalgam in der Praxis:

Mir wurden als Jugendliche Amalgam Füllungen in meine bleibenden Backenzähne gelegt, welche mir teilweise vor dem Examen zum Üben von meinen Kommilitonen ohne Kofferdam entfernt wurden.

Als ich nach meinem Examen mit meiner Vorbereitungsassistenzzeit begonnen habe vor 30 Jahren, konnte ich plötzlich keine Latexhandschuhe mehr anziehen, ich habe allergisch auf Latex reagiert, dann kamen immer mehr Nahrungsunverträglichkeiten hinzu. Nach ein paar Jahren konnte ich, mit Hilfe eines sehr fähigen Heilpraktikers, die Ursache für meine Probleme herausfinden. Ich hatte eine übermäßige Quecksilberbelastung und das konnte nur durch die Amalgamfüllungen hervorgerufen worden sein.

Amalgam ist in meinen Augen eine Verletzung der körperlichen Gesundheit.

In den 90iger Jahren wurde Amalgam schon einmal kurzfristig verboten, doch überstiegen die dadurch verursachten Kosten wohl die Erwartungen der GKV, sodass recht bald wieder eine Unbedenklichkeits-Studie gegenüber Amalgam aus einer Schublade gezaubert wurde und das Amalgam Verbot widerrufen wurde.